Wie können wir helfen?
Kann ich am Ende des Jahres eine Einnahmen-Überschuss Rechnung ziehen? Ersetzt Musiker-Job mein Lexxware?
In Musiker-Job verwalten Sie primär ihr Material und die Aufträge. Darin liegt die Kernkompetenz. Sie können, daraus die entsprechenden Angebote, Rechnungen usw. erstellen. Die Ausgabenseite ist ebenfalls möglich, befindet sich aber noch in den Grundfunktionen und wird noch weiter ausgebaut.
Aus diesen Belegen und Umsätzen können Sie sich die Einnahmen und Ausgaben als Bericht erstellen lassen. Allerdings nicht direkt als EÜR oder GUV im amtlichen Dokument. Was die steuerlichen Dokumente angeht haben wir hier die Grenze gezogen. Hier wäre der Aufwand für uns viel höher als der Nutzen, um ständig die gesetzlichen Änderungen einzubauen und nachzuhalten.
Wir gehen hier den Weg mit einer API-Schnittstelle zu Lexoffice. Dies nutzen wir selber erfolgreich für unsere Buchhaltung und sind damit sehr glücklich. Die Belege werden wie gewohnt in Musiker-Job quasi aus der Materialbuchung als Ergebnis erzeugt und übertragen sich im Hintergrund zu Lexoffice. Hier sind dann auch die Konten per Onlinebanking angeschlossen und die Eingangsbelege lassen sich hervorragend importieren.
Die Buchhaltung klappt hier auch sehr gut, was Umsatzsteuer, EÜR usw. angeht. Das scheint aktuell der beste und insgesamt günstigste Weg zu sein.