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Belegnummern nach GoBD – Nummernkreise

Mir ist ein Problem aufgefallen mit den Belegnummern.

Z.B. ich lege zwei Aufträge an mit Angeboten, dann bekommt der erste Auftrag die Belegnummer Angebot 2021-1 vom TT.MM.JJJJ und der zweite Auftrag die Belegnummer Angebot 2021-2 vom TT.MM.JJJJ.

Wenn ich jetzt den Auftrag zwei zuerst abrechne dann steht dort Rechnung 2021-1 vom TT.MM.JJJJ obwohl es ja eigentlich Rechnung 2021-2 vom TT.MM.JJJJ heißen müsste, damit die Belegnummern übereinstimmen.
Das selbe habe ich auch wenn ich Barbelege ausstellen möchte, das muss ich nicht immer, aber wenn ich das dann z.B. für den fünften Auftrag mache, der die Angebotsnummer 2021-5 vom TT.MM.JJJJ hat, hätte der Beleg die Nummer Barbeleg 2021-1, was ja eher auf das Angebot und die Rechnung 2021-1 schließen würde.
Ich finde das dort keine Zuordnung mehr möglich ist wie es ja sein sollte.

Wie Sie die Vergabe der Nummern beschreiben, ist kein Fehler, sondern unbedingt einzuhalten nach den GoBD (GoBD bedeutet Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).
Der Grundsatz ist, dass die Belegnummern immer durchlaufen, sprich ohne Sprünge und somit lückenlos sein müssen.
In der Praxis wird ja leider nicht aus jedem Angebot eine Rechnung. Umgekehrt ist es auch möglich, eine Rechnung zu schreiben, ohne das vorher ein schriftliches Angebot erstellt wurde. Nehmen wir an, jedes 2. Angebot wird zu einem Auftrag, dann würde jede 2. Rechnungsnummer fehlen.
Aus diesem Grund zählen die einzelnen Belegarten die Nummern eigenständig hoch. Eine Verbindung können Sie zum Beispiel über die Auftragsnummer, den Kunden oder den Anlass/Projektnamen herstellen.

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