Aus dem Auftrag zur E-Rechnung
Die Belegerstellung nutzt deine hinterlegten Firmen-, Kunden- und Rechnungsdaten. Eine Vorprüfung weist auf fehlende oder unplausible Angaben hin, etwa bei der Umsatzsteuer-ID. So kannst du die Daten vor der Erstellung ergänzen.
Prüfe für deinen konkreten Rechnungsfall die Einstellungen und die Vorgaben deines Empfängers. Eine erfolgreiche Erstellung ersetzt nicht die inhaltliche Prüfung der Rechnung.
Welche Anforderungen kommen auf dich zu?
Für inländische B2B-Umsätze gelten in Deutschland seit 2025 grundsätzlich E-Rechnungsregeln. Der Empfang muss bereits seit dem 1. Januar 2025 möglich sein. Eine reine PDF-Datei ist keine strukturierte E-Rechnung.
Für die Ausstellung läuft die allgemeine Übergangsfrist Ende 2026 aus. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sie sich bis Ende 2027. Ausnahmen gelten unter anderem für die Rechnungsausstellung durch Kleinunternehmer und für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro; für bestimmte EDI-Verfahren gibt es eine besondere Übergangsregelung.
Welche Regelung für deinen Betrieb und den einzelnen Umsatz gilt, solltest du mit deiner Steuerberatung klären.
Dein nächster Schritt
Firmen- und Kundendaten prüfen, benötigtes Rechnungsformat mit dem Empfänger abstimmen und einen passenden Belegablauf einrichten. Der hier vorgestellte Funktionsumfang betrifft die Erstellung; Empfang und Aufbewahrung gehören zusätzlich zu deiner betrieblichen Organisation.
Angebote und Rechnungen entdecken ↗Rechtliche Einordnung: Deutschland, Stand 10.10.2026. Quelle: Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur E-Rechnung.